Die neue „Infektionsschutzverordnung“

Aus der bisherigen „Eindämmungsmaßnahmenverordnung“ ist mit Wirkung ab 27. Juni 2020 eine „SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung“ geworden. Für den Tanzsportbetrieb „in gedeckten Sportanlagen“ gelten danach weiterhin zwingend die bekannten Abstands- und Hygieneregeln. Auch die Mund-Nasen-Bedeckung ist in unserem Vereinsheim weiterhin zwingend zu tragen. Beim Training im Spiegelsaal kann auf den Mund-Nasen-Schutz verzichtet werden. Und die Anwesenheitsdokumentation, wie wir sie führen, bleibt ebenfalls gesetzlich vorgeschrieben.


Für alle, die nicht Ehe- , Lebenspartner oder Angehörige eines gemeinsamen Haushalts sind, besteht weiterhin die Pflicht, die Abstandsregeln und kontaktfreies Training einzuhalten. Allerdings wird hier die bisherige „Kleingruppenregelung“ mit maximal 12 Personen in einer Gruppe von einer „Mindestfläche in Quadratmetern“ pro Person abgelöst.


Für unseren Spiegelsaal werden wir künftig deshalb bei der bisherigen Gruppenteilnehmerzahl von max. 36 Personen bleiben. Damit stehen pro Person mehr als die regelmäßig geforderten 10 qm Mindestfläche zur Verfügung!
Die Regelungen dienen dem Gesundheitsschutz. Wir beachten sie und schützen damit uns, unsere Tänzerinnen und Tänzer sowie Trainerinnen und Trainer.


Reinhard Panski

Holger Pillau