Saalordnung

1. Saalbuch

2. Privatstunden/Saalnutzungsgebühr

3. Raumnutzung

4. Verlassen der Trainingsräume

5. Chip für die Saaltür bzw. Schlüssel für die Musikanlage

6. Zuwiderhandlungen


1. Saalbuch

Alle Paare müssen sich zu Beginn des freien Trainings oder von Privatstunden in das Saalbuch leserlich mit Datum, Uhrzeit und Namen (keine Initialen) eintragen und bei Verlassen des Saales mit Angabe der Uhrzeit und einem Vermerk, ob der Saal abgeschlossen wurde (ja/nein) austragen.

Ferner ist stets anzugeben, ob die Saalnutzung zum freien Training (F) oder zu Privatstunden (P) erfolgt.

Bei Privatstunden ist der Name des Trainers/der Trainerin anzugeben. Die Paare und die Trainer sind gleichermaßen für die Eintragung verantwortlich.

Besondere Vorkommnisse sind in das Saalbuch einzutragen.

Beschädigungen oder Defekte des Inventars sind dem Vorstand unverzüglich mitzuteilen.

2. Privatstunden/Saalnutzungsgebühr

Privatstunden können jederzeit während einer freien Trainingseinheit gegeben werden. Die gegenseitige Rücksichtnahme (z.B. frei trainierender Paare) ist oberstes Gebot und sollte selbstverständlich sein.

2.1 Saalnutzungsgebühr für Privatstunden

Trainer, die in den Trainingssälen Privatstunden geben, haben eine Saalnutzungsgebühr in Höhe von Euro 5,- pro Paar und Stunde zu entrichten. Privatstunden sind unter der Angabe des Namens des Paares und des Trainiers in das Saalbuch einzutragen (s. 1.). Die Gebühr ist sofort fällig und unverzüglich vomTrainer an den Verein (Vorstand) zu entrichten.

2.2 Vereinsfremde Paare

Vereinsfremde Paare dürfen die Säle nur mit vorheriger Zustimmung des Vorstandes und bei Zahlung einer Saalnutzungsgebühr in Höhe von Euro 5,- pro Paar und Stunde nutzen. Die Gebühr ist sofort fällig und unverzüglich vom Paar an den Verein (Vorstand) zu entrichten.

Wenn Trainer vereinffremde Paare unterrichten, ist die vorher die Zustimmung des Vorstandes vom Trainer einzuholen. Für die ordnungsgemäße Abführung der doppelten Saalnutzungsgebühr (1x Privatstunde, 1x Fremdpaar = Euro 10,- pro Paar und Stunde) ist in diesem Fall der Trainer verantwortlich (s. 2.1).

2.3 Vereinsfremde Trainer

Vereinsfremde Trainer dürfen Einzeltraining nur mit vorheriger Zustimmung des Vorstandes und bei Zahlung einer Saalnutzungsgebühr in Höhe von Euro 5,- pro Paar und Stunde durchführen. Die Zustimmung ist von dem betreffenden Paar beim Vorstand einzuholen. Sofern vereinsfremde Trainer vereinsfremde Paare trainieren, ist die Zustimmung des Vorstandes vom vereinsfremden Trainer einzuholen. Die Saalnutzungsgebühr beträgt Euro 10,- proStunde. Für die ordnungsgemäße Abführung der Saalnutzungsgebühr ist der Trainer verantwortlich (s. 2.1).

3. Raumnutzung

Für die Raumnutzung gelten die folgenden Grundsätze:

a. Passive Mitglieder dürfen nicht am Training teilnehmen. Das gilt auch für freies Training bzw. Privatstunden.

b. Die Musikanlage und die CD’s sind pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist es untersagt, die Grundeinstellungen der Musikanlage zu verändern oder CD’s ohne Zustimmung des Vorstandes aus den Räumen zu entfernen. Für Schäden haften die Nutzer.

c. Die Beleuchtung ist aus Kostengründen auf das Notwendigste zu beschränken.

d. Die Musik ist in angemessener Lautstärke abzuspielen.

e. Die Fenster sind grundsätzlich geschlossen zu halten. Es ist darauf zu achten, dass die Anwohner der näheren Umgebung und andere Vereinsmitglieder nicht durch die Musik gestört werden. Sofern die Fenster ausnahmsweise geöffnet werden, ist es zur Vermeidung von Störungen untersagt, gleichzeitig die Lüftungsanlage anzuschalten (Hinweis: Die Lüftungsanlage kann nicht abgeschaltet werden. Sie schaltet sich ca. 30 Minuten nach Inbetriebnahme selbständig ab). Beim Verlassen des Saales sind die Fenster zwingend zu schließen.

f. Die Tische und Stühle sowie das sonstige Inventar (z.B. Gardinen) sind pfleglich zu behandeln. Die Gardinen sind bei Verlassen des Saales wieder ordentlich zuzuziehen. Tische und Stühle bitte nicht in die Gardinen schieben und vor Verlassen des Saales wieder an den Ursprungsplatz zurückräumen.

g. Für das freie Training/Privatstunden darf die Trennwand nicht geöffnet werden.

h. Abfälle sind selbst zu entsorgen. Flaschen und Gläser sowie Geschirr aus der Gastronomie sind dort wieder abzugeben.

i. Die Benutzung von Öl und Wasser direkt auf dem Parkett ist untersagt. Wachs kann sparsam an den dafür vorgesehenen Stellen verwendet werden.

j. Jeder Trainierende sollte dafür Sorge tragen, dass der Saal nicht unberechtigt durch vereinsfremde Personen genutzt wird. In Zweifelsfällen bitte die entsprechenden Personen ansprechen und/oder den Vorstand informieren.

4. Verlassen der Trainingsräume

Die Paare tragen die Verantwortung für das ordnungsgemäße Verlassen der Trainingsräume. Sie müssen sich insbesondere davon überzeugen, dass weitertrainierende Paare im Besitz des Chips für die Saaltür sind und die Verantwortung für das ordnungsgemäße Verlassen der Räume übernehmen. Wenn der letzte anwesende Chipinhaber das Training beendet, müssen alle Nicht-Chipinhaber unaufgefordert den Saal verlassen. Bei Trainingsende ist zu prüfen, ob die Fluchttür im kleinen Saal geschlossen ist. Die Musikanlage ist auf Null herabzuregeln und nach Entnahme benutzter CDs auszuschalten. Vereinseigene CDs sind 4/4

ordentlich auf ihren ursprünglichen Platz im CD-Stapel (links Latein, rechts Standard) zu legen. Die Fenster sind ggf. zu schließen, das Licht auszuschalten (Bitte den kleinen Saal nicht vergessen!) und der Saal mit Hilfe des Chips zu verschließen.

5. Chip für die Saaltür bzw. Schlüssel für die Musikanlage

Ein Schlüssel für die Musikanlage kann von Vereinsmitgliedern gegen Zahlung einer Kaution beim Vorstand beantragt werden. Der Chip für die Saaltür ist – ebenfalls gegen Zahlung einer Kaution - bei der Geschäftsstelle des VfL Tegel 1891 e.V. zu beziehen.

6. Zuwiderhandlungen

Bei Zuwiderhandlungen kann der Vorstand ein Paar vorübergehend oder auf Dauer vom Trainingsbetrieb ausschließen und die vorhandenen Schlüssel einziehen.

Der Vorstand