TC Blau Gold wirbt um zeitliche Perspektive und Respekt für den Tanzsport bei der Senatsverwaltung für Inneres und Sport

Seit dem 14. März wird unser aller Geduld auf eine besondere Probe gestellt, denn der Berliner Landesgesetzgeber hat noch immer keine zeitliche Perspektive für die zumindest schrittweise Wiederaufnahme des Tanzsports in geschlossenen Räumen eröffnet.
Der Senat von Berlin hat am 7. Mai 2020 die nunmehr Sechste Verordnung zur Änderung der SARS- Cov-2- Eindämmungsmaßnahmenverordnung erlassen, deren § 7 weiterhin mindestens bis zum 5. Juni 2020 den Sportbetrieb auf allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, in Schwimmbädern und Fitnessstudios untersagt, soweit keine anderslautenden Regelungen bestehen. Erlaubt ist das kontaktlose Sporttreiben auf Sportanlagen im Freien, soweit es alleine, mit Angehörigen des eigenen Haushalts oder mit einer anderen Person ohne jede sonstige Gruppenbildung ausgeübt und jederzeit der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird. Neuerdings ist ab dem 15. Mai 2020 im Freien auch das Training in Kleingruppen von höchstens 8 Personen inklusive der Trainerin, des Trainers oder sonstiger betreuender Personen zulässig. In diesem Rahmen werden wir versuchen, Solotanzangebote übergangsweise im Freien zu gestalten.
Kurzum: Das Tanztraining in geschlossenen Räumlichkeiten ist sowohl in der Gruppe als auch für Einzelne leider weiterhin untersagt. Auch soweit § 4 der Sechsten Verordnung zur Änderung der SARS-Cov-2- EindämmungsmaßnahmenVO ab dem 18. Mai 2020 Versammlungen in geschlossenen Räumen mit bis zu 50 Teilnehmenden gestattet, ist diese Norm eine Lockerung für das Demonstrationsrecht und leider nicht für einen Wiedereinstieg in den Tanzsportbetrieb.
Mit ungeduldiger Kreativität, Hygieneplänen und Konzepten für die sukzessive Wiederaufnahme sowie in Kooperation mit dem Landestanzsportverband Berlin e.V. und den Dachverbänden wirbt der Vorstand unermüdlich bei politischen Entscheidungsträgern und der zuständigen Senatsverwaltung für Inneres und Sport für Respekt gegenüber dem Tanzsport und für eine verantwortungsvolle, konkrete zeitliche Perspektive für den Wiedereinstieg. Bereits im April haben wir bei der Senatsverwaltung für Inneres und Sport eine Ausnahmegenehmigung für unseren Tanzsport im Spiegelsaal beantragt, aber bisher noch keine Entscheidung erhalten. Deswegen haben wir bei dieser Behörde erneut einen Bescheid und damit eine schriftliche Auseinandersetzung mit unseren Vorschlägen angemahnt.
Wir freuen uns, dass auch Thorsten Süfke als Präsident des LTV Berlin e.V. unsere Argumentation übernimmt, wenn er es für nicht mehr nachvollziehbar hält, dass „in einem Kaufhaus ... je 20 qm ein Kunde sein [darf], in einem Tanzsaal mit 450 qm darf sich kein einziger Tänzer bewegen.“
Unverändert bleibt der nachhaltige Gesundheitsschutz aller Mitglieder und Trainerinnen und Trainer oberstes Gebot für den Vorstand des TC Blau Gold. Gleichzeitig werben wir weiter höflich und hartnäckig dafür, dass die politischen Entscheidungsträger mutige Antworten für einen verantwortungsvollen Wiedereinstieg in den Paartanz geben.

Holger Pillau

Reinhard Panski