TC Blau Gold im VfL Tegel hat Ausnahmeantrag nach Corona -Verordnung gestellt

Als wir vor mehr als sieben Wochen den Sportbetrieb des TC Blau Gold eingestellt haben (siehe unseren Bericht auf dieser Seite vom 14. März 2020), stand der Gesundheitsschutz aller Mitglieder und Trainerinnen und Trainer an erster Stelle. Der Vorstand wollte helfen, die „weitere Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen bzw. einzudämmen“. Niemand hat damals wissen können, wie lange es bei der gesetzlich angeordneten Schließung bleiben würde.
Inzwischen hat der Berliner Senat die „SARS-CoV-2 Eindämmungsverordnung“ zum fünften Mal geändert und vorerst bis zum 10. Mai 2020 verlängert. Darin sind erste Lockerungen enthalten. Geblieben ist, dass „der Betrieb auf und in allen ... privaten Sportanlagen untersagt“ bleibt. Ausgenommen hiervon ist das „kontaktlose Sporttreiben auf Sportanlagen im Freien, soweit es ... mit Angehörigen des eigenen Haushalts ... ausgeübt wird“. Damit ist der Tanzbetrieb und das Tanztraining in unserem „Spiegelsaal“ nach wie vor grundsätzlich ausgeschlossen!
Allerdings hat der Gesetzgeber eine weitere Ausnahme zugelassen: Soweit die Lockerungsvorgaben eingehalten werden, kann in Einzelfällen eine besondere Genehmigung der zuständigen Senatsverwaltung für Inneres und Sport erteilt werden. Der TC Blau Gold hat diese Genehmigung für seinen „Spiegelsaal“ und zunächst für das Tanztraining der Turnier- und Hobbytänzer bereits im April beantragt! Dabei sind wir davon ausgegangen, dass nur Paare trainieren (können), die ihren Sport mit „dem Angehörigen des jeweils gemeinsamen Haushalts ausüben“. Um die Abstandsregeln einhalten zu können, wollen wir, dass jeweils zunächst nicht mehr als 10 Paare gleichzeitig im Spiegelsaal trainieren. Körperkontakt zwischen den Paaren ist damit ausgeschlossen.
Wir gehen davon aus, dass die Gegebenheiten unseres Spiegelsaals den Vorgaben entsprechen, die der Gesetzgeber beispielhaft für die zulässigen Sporttätigkeiten im Freien aufgestellt hat! Damit sind – aus unserer Sicht – die Voraussetzungen für eine schriftliche Genehmigung erfüllt.
Bislang liegt die Entscheidung der Senatsverwaltung für Inneres und Sport nicht vor.
Wir gehen mit unserem Antrag „deutlich über die Vorschläge der Dachverbände hinaus“, teilt uns der Präsident des Landestanzsportverband Berlin Thorsten Süfke in seiner Stellungnahme zum Antrag mit. „Aber wir sollten jetzt gemeinsam versuchen, den politischen Entscheidungsträgern unsere sachlichen Argumente und kooperativen Vorschläge zugänglich zu machen.“
Nach wie vor bleibt der Gesundheitsschutz der Mitglieder und Trainerinnen und Trainer oberstes Gebot für den Vorstand des TC Blau Gold. Gleichzeitig versuchen wir, im von Virologen, Ärzten und Gesetzgeber eröffneten Rahmen, den Spielraum für die Durchführung des Tanzsportbetriebs im Verein zu gestalten. In diesem Sinne beteiligen wir uns auch weiter aktiv an den Diskussionen der Dachverbände. Der Tanzsport entfaltet in physischer, psychischer, sozialer und kognitiver Hinsicht nachhaltige gesundheitserhaltende und gesundheitsfördernde Wirkungen.
Wir halten euch weiter auf dem Laufenden!

Reinhard Panski

Holger Pillau