Optionen für den Berliner Tanzsport

Liebe Tänzerinnen, liebe Tänzer,
die Rechtslage für den Berliner Tanzsport bleibt bis zum 4. Juni 2021 unverändert.
Der Senat von Berlin hat am 1. Juni 2021 die nächste, am 4. Juni 2021 in Kraft tretende und vorerst bis zum 18. Juni 2021 geltende Infektionsschutzmaßnahmenverordnung beschlossen. In dieser neuen Rechtsverordnung werden u.a. der Sport im Freien in Gruppen ohne Zahlenbeschränkung und mit Testpflicht für Erwachsene sowie der Sport in geschlossenen Räumen in Gruppen von maximal 10 Personen einschließlich einer Testpflicht für Erwachsene geregelt.
Wir sind gut vorbereitet. Die umlaufenden Pressemitteilungen sind nicht verbindlich. Wir müssen wie immer die neue Rechtsverordnung mit ihrem genauen gesetzlichen Wortlaut abwarten. Erst dann kann der Vorstand die gesetzlichen Rahmenbedingungen umsetzen, unter denen unser Tanzsportbetrieb tatsächlich wieder stattfinden darf.
Den "Startschuss" für die Wiederaufnahme unserer Tanzkurse sowie für Privatstunden und freie Trainings wird der Vorstand für euch alle per Rundmail und über die Webseite voraussichtlich Anfang nächster Woche bekanntgeben.
Bleibt alle gesund! In der Vorfreude auf ein baldiges Wiedersehen im Spiegelsaal bin ich mit tanzsportlichen und mit herzlichen Grüßen
Euer
Holger Pillau.