Beitragsordnung

Beitrag ab 2018
Beitragstyp Trainingsumfang Jahr Halbjahr entspricht Monat
Ermäßigter Tarif* 1,5 Stunden pro Woche 300€  150€  25€
Fördermitglied kein Gruppenraining, kein freies Training 120€  60€  10€
Kinder/Jugend bis 18 Jahre 1 Stunde pro Woche 180€  90€  15€
Kinder/Jugend bis 18 Jahre,
Mehrfachtraining
Teilnahme an allen regulären Kindertanz-
angeboten der TA möglich
240€  120€  20€
Paartanz, Freies Training Keine Teilnahme am Gruppentraining 300€  150€  25€
Paartanz 1,5 Stunden pro Woche 372€  186€  31€
Paartanz, Mehrfachtraining Teilnahme an allen regulären Angeboten
der TA möglich
432€  216€  36€
Solotanz 1 Stunde pro Woche 240€  120€  20€
Solotanz, Mehrfachtraining Teilnahme an allen regulären Solotanz-
Angeboten der TA möglich
300€  150€  25€

 

Erläuterungen zur Musterbeitragsrechnung:

Musterbeitragsrechnung des VfL Tegel 1891 e.V Page 1

Anmerkungen:

1. *Ermäßigter Tarif
Ermäßigung erhalten u.a. Studierende und Auszubildende bei entsprechendem Nachweis.

2. Zahlungsmodalitäten
In den in der Beitragstabelle angegebenen Mitgliedsbeiträgen ist der jährliche Grundbeitrag für den VfL Tegel 1891 e.V. bereits enthalten (Erwachsene 54,00 € und Kinder 25,00 €, Stand 2018).
Die einmalige Aufnahmegebühr des VfL Tegel 1891 e.V. beträgt 20,00 €.
Das Beitragskonto des VfL Tegel 1891 e.V. lautet:
IBAN: DE31 1001 0010 0157 9931 09
BIC: PBNKDEFF
Die Zahlung des Beitrages ist jährlich (bis 31.03.) oder halbjährlich (bis 31.03. + bis 30.09.) möglich, bitte auf der Anmeldung vermerken.
Beitragsrechnungen werden per E-Mail versandt, eine postalische Zustellung erfolgt nicht.
Weitere Informationen sind unter www.vfl-tegel.de bei "Satzung" zu finden.

3. Beitragsfreistellung
Ordentliche Mitglieder werden ab 01.07. beitragsfrei gestellt, wenn der begründete Freistellungsantrag bis zum 30.06. schriftlich dem Vorstand der Abteilung Tanzen zugeht und zeitgleich die Austrittserklärung zum 31.12. schriftlich bei der Geschäftsstelle des VfL Tegel 1891 e.V. eingeht. Wer innerhalb des Zeitraums der Beitragsfreistellung erneut seine aktive Mitgliedschaft beantragt, hat den ursprünglichen Jahresbeitrag komplett zu entrichten.

4. Freies Training, Saalordnung und Fremdnutzung
Wer einen Beitragstyp mit Solotanz gebucht hat, kann grundsätzlich als Solotänzer/in frei trainieren, wer an Paartanzangeboten teilnimmt, hat grundsätzlich die Möglichkeit des paarweisen freien Trainings, sofern die Räume nicht durch Gruppentraining oder Veranstaltungen belegt sind. Alle Mitglieder erkennen die Saalordnung an. Die Saalordnung enthält u. a. die Regeln zur Fremdnutzung. Grundsätzlich müssen Fremdnutzungen vom Vorstand genehmigt werden. Weitere Informationen sind unter www.tc-blaugold.de unter "Über uns" zu finden.

5. Abteilungsumlage
Der Vorstand ist berechtigt, von den ordentlichen Mitgliedern in Sonderfällen eine Abteilungsumlage zu erheben. Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe der Abteilungsumlagen, die nach Personengruppen und Tanzangeboten gestaffelt werden kann. Die Höhe der Umlage darf das 0,2- fache des Mitgliedsbeitrags nicht übersteigen. Maßgebend ist der Jahresbeitrag, den das zahlungsverpflichtete Mitglied zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Erhebung der Umlage zu zahlen hat. Zahlungsverpflichtete Mitglieder sind solche, die zum Zeitpunkt der Beschluss-fassung mindestens 6 Monate Vollmitglied sind.